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Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat


Ein SEPA -Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA -Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA -Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.

Zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen an die Stadtkasse bietet sich das Lastschriftverfahren an. Die Stadtkasse berücksichtigt dabei mögliche Änderungen in der Höhe regelmäßig zu zahlender Beträge und sorgt selbst für eine fristgerechte Abbuchung.

Leistungsbeschreibung

Beim Lastschriftverfahren wird die Stadtkasse ermächtigt, Beträge vom Girokonto des Zahlungspflichtigen einziehen zu dürfen. Der Kontoinhaber erhält über seinen Bankkontoauszug einen Nachweis über die abgebuchten Beträge.

Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass sich der Zahlungspflichtige selbst um nichts kümmern muss. Er muss weder Überweisungen durchführen noch bei regelmäßigen Zahlungen auf die Einhaltung der Termine achten.

Die Stadt erspart sich die Erstellung und den Versand von Zahlungserinnerungen mit event. weiteren Gebühren.

Abbuchungen können für alle wiederkehrenden Forderungen der Stadt vorgenommen werden. ( z.B. für Grundbesitzabgaben, Kita-Gebühren, Hundesteuer usw.) Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift) so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber wieder in Rechnung gestellt werden.

Die Stadtkasse muss schriftlich zum Lastschriftverfahren ermächtigt werden. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, Anschrift, Kassenzeichen bzw. Verwendungszweck sowie Bankverbindung und Unterschrift erfolgen. Sie können auch das vorgefertigte Formular verwenden, welches in Anträge/Formulare hinterlegt ist.