Vollmacht Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Die Abholung eines Personalausweises erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
Der Bevollmächtigte muss zur Abholung eine Vollmacht des Personalausweis Inhabers vorlegen.
Die Abholung eines Personalausweises erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
Der Bevollmächtigte muss zur Abholung eine Vollmacht des Personalausweis Inhabers vorlegen.